München. Polizei und Staatsanwaltschaft in München haben keinen Zweifel mehr: der Terroranschlag, bei dem am Mittwoch ein 24jähriger Afghane mit seinem Mini Cooper in eine Demonstration der Gewerkschaft ver.di gerast war und dabei mehr als 30 Menschen verletzt und zwei getötet hatte, war ein islamistischer Terrorakt. Staatsanwältin Gabriele Tilmann wird in Medien mit der Feststellung zitiert, die Beweggründe des Täters ließen sich als „religiöse Motivation“ zusammenfassen.
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So habe der Täter nach seiner Festnahme „Allahu Akbar“ gesagt und zugegeben, das Fahrzeug gezielt in die Menschenmenge gesteuert zu haben. Und drei Tage zuvor hatte er sich beim islamischen Gebet gefilmt und das Video auf Instagram veröffentlicht. Das letzte Video, veröffentlicht noch am Tag der Tat, zeigt Gesang auf Farsi, eine der Landessprachen Afghanistans. Dazu schrieb der spätere Täter: „O Allah, beschütze uns immer“.
In der Vergangenheit war der Mann zeitweise wegen Halluzinationen und einer posttraumatischen Belastungsstörung in psychiatrischer Behandlung gewesen, berichtete die „Welt“. Beobachter gehen deshalb stark davon aus, daß auch in diesem Fall bald die übliche psychiatrische Sonderbehandlung greift. Keine Rede von der „ganzen Schärfe des Gesetzes“. (rk)
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